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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FOTOPLAN brand & performance | Industriestrasse 167a, 50999 Köln

§1 Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FOTOPLAN und ihren Kunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) über Leistungen der Unternehmensfotografie gemäß den Leistungspaketen. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn FOTOPLAN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis.

§2 Vertragsschluss

2.1. Angebote von FOTOPLAN sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform (§ 126b BGB) erklärte Auftragsbestätigung von FOTOPLAN zustande.

2.2. Grundlage für die konkrete Ausführung ist das im Beratungsgespräch erstellte, verbindliche Briefing-Dokument.

2.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

§3 Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket (Klein/Mittel/Groß, Multi-Standort-Rollout, White-Label) sowie dem Briefing-Dokument.

3.2. FOTOPLAN erbringt die Leistung ergebnisorientiert; Ausrüstung und Arbeitsweise des eingesetzten Netzwerkfotografen sind nicht vorgegeben.

§4 Preise, Zahlung, Verzug

4.1. Es gelten die im Angebot bzw. Rahmenvertrag (Jährliches Fotokonzept, §10) genannten Preise, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug (§ 286 BGB), ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

4.3. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Für jede erforderliche Mahnung wird eine Pauschale von 40 € fällig, unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens.

4.4. Bestehen mit dem Kunden mehrere Verträge, ist FOTOPLAN bei nicht rechtzeitiger Zahlung bereits abgearbeiteter und abrechenbarer Aufträge berechtigt, weitere offene Aufträge kostenpflichtig zu stornieren. Aus der Stornierung kann der Kunde gegenüber FOTOPLAN keine Rechte ableiten.

4.5. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, kann FOTOPLAN dem Kunden angemessene Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.

4.6. Bei nachträglichen Änderungen oder Abbruch des Auftrags durch den Kunden sowie bei nachträglicher Änderung der Voraussetzungen für die Leistungserstellung ersetzt der Kunde FOTOPLAN alle dadurch entstehenden Mehrkosten. FOTOPLAN wird insoweit von sämtlichen Forderungen Dritter freigestellt, die aus einer solchen Änderung oder einem solchen Abbruch resultieren.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Fotoauswahl innerhalb von 24 Std. nach dem Shooting. Bei Fristversäumnis verschiebt sich die 48-Std.-Lieferfrist entsprechend.

5.2. Der Kunde stellt die für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Eine dadurch verursachte Verzögerung bei der Fertigstellung hat FOTOPLAN nicht zu vertreten.

§6 Urheber- und Nutzungsrechte

6.1. Die Urheberschaft an den Fotografien verbleibt gesetzlich zwingend beim jeweiligen Fotografen (§ 7 UrhG) und ist nicht übertragbar.

6.2. FOTOPLAN räumt dem Kunden am gelieferten Bildmaterial (einschließlich RAW-Dateien) ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein (Unterlizenz, § 31 UrhG).

6.3. Die Rechtseinräumung nach 6.2 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Bis zur vollständigen Zahlung dürfen die gelieferten Bilder ausschließlich intern zur Prüfung verwendet werden; jede darüberhinausgehende Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist unzulässig.

6.4. Die Übertragung eingeraumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen außerhalb des vereinbarten Zwecks sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FOTOPLAN. Bei einem Verstoß steht FOTOPLAN ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars als Schadensersatz zu (§ 97 UrhG).

6.5. Die Urhebernennung kann branchenüblich entfallen, soweit dies für die vorgesehene Nutzung praktikabel ist.

§7 Geheimhaltung und Datenschutz

7.1. FOTOPLAN behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen des Kunden vertraulich und verpflichtet eingesetzte Netzwerkfotografen in gleicher Weise.

7.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von FOTOPLAN unter Beachtung der DSGVO.

§8 Gewährleistung / Nacharbeit

8.1. Maßstab für die Mängelprüfung ist das Briefing-Dokument.

8.2. Mängel sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich zu rügen. Nacharbeit hat als Anspruch Vorrang vor Minderung.

§9 Haftung

9.1. FOTOPLAN haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von FOTOPLAN auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf 50 % des Auftragshonorars.

9.3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.4. Im Übrigen — insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit außerhalb der Kardinalpflichten — ist die Haftung von FOTOPLAN ausgeschlossen.

9.5. FOTOPLAN haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der gelieferten Bilder durch den Kunden, insbesondere nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht im Rahmen der Kundennutzung. Der Kunde stellt FOTOPLAN von Ansprüchen Dritter frei, soweit FOTOPLAN nicht trotz eigenen schriftlichen Hinweises auf ein rechtliches Risiko ausdrücklich zur Handlung angewiesen wurde.

§10 Vertragsdauer, Rahmenverträge, Kündigung

10.1. Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und vollständiger Bezahlung.

10.2. Für das Jährliche Fotokonzept gilt: 12 Monate Laufzeit, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit 4 Wochen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§11 Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

11.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Köln.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.